DIN EN 16247-1 Impressum Impressum
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Neben der Einführung eines Energiemanagementsystem (EnMS) gemäß ISO 50001 für größere Unternehmen hat der Gesetzgeber für kleine und mittlere Unternehmen (*KMU) des produzierenden Gewerbes ab 01.01.2013 die Möglichkeit geschaffen, Steuerentlastungen über den Nachweis eines Energieaudits gemäß Din EN 16247-1 zu erhalten. Um staatliche Vergünstigungen im Rahmen des Spitzenausgleichs (Energie und  Stromsteuergesetzes §55 EnStG bzw. §10 StromStG) zu erhalten, muss der jährliche Nachweis eines Energieaudits gemäß DIN EN 16247-1 erfolgen. Eine weitere gesetzliche Verpflichtung ergibt sich für alle Großunternehmen (GU) seit April 2015 aus dem Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G). Sollte kein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 eingeführt sein müssen die betroffenen GU - Unternehmen Energieaudits nach DIN EN 16247-1 durchführen und dann alle vier Jahre wieder erneuern.   Anders als bei der zertifizierungsfähigen international gültigen Norm zum  Energiemanagement ISO 50001, ist die DIN EN 16247-1 keine Managementsystem-Norm. Das Energieaudit nach DIN EN 16247-1 ist eher eine Bestandaufnahme des  Energieverbrauches mit detaillierter Analyse sowie konkreten Maßnahmen mit dem Ziel, die Energieeffizienz zu steigen. Sicherlich kann ein Energie-audit nach DIN EN  16247-1 eine guter Einstieg in ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 sein. Das Hauptaugenmerk eines Energieaudits nach DIN EN 16247-1 liegt dabei auf folgenden Leistungen: Analyse des Energieverbrauchs Ermittlung der Hauptverbraucher Durchführung von Messungen Einschätzen und Bewerten der Energieeinsparpotentiale Entwickeln und Festlegen von Energieeinsparmaßnahmen Bewusstseinsförderung und Schulung der Mitarbeiter Bericht und Präsentation Es gibt für Unternehmen gute Gründe, die Energieeffizienz zu verbessern, und dies nicht nur wegen einer möglichen Entlastung im Rahmen des Strom- und  Energiesteuergesetztes. Die stetig steigenden Energiepreise zwingen die  Unternehmen dazu, in energieeffiziente Anlagen und Systeme zu investieren. Und letztendlich profitiert unser Klima davon, durch konsequente Reduzierung der CO² Emissionen. Zur DIN EN 16247-1 gehören drei weitere Teile, die zusätzlich zu Teil 1 ergänzende Angaben für drei spezielle Bereiche enthalten. Die anderen Teile der EN 16247 sind:  Energieaudits - Teil 2: Gebäude; Energieaudits - Teil 3: Prozesse; Energieaudits - Teil 4: Transport; *EU – Definition: KMU Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) die weniger als 250 Personen beschäftigen und die  entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR erzielen oder deren  Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Mio. EUR beläuft.
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DIN - EN 16247-1
Neben der Einführung eines Energiemanagementsystem (EnMS) gemäß ISO 50001 für größere Unternehmen hat der Gesetzgeber für kleine und mittlere Unternehmen (*KMU) des produzierenden Gewerbes ab 01.01.2013 die Möglichkeit geschaffen, Steuerentlastungen über den Nachweis eines Energieaudits gemäß Din EN 16247-1 zu erhalten. Um staatliche Vergünstigungen im Rahmen des Spitzenausgleichs (Energie und  Stromsteuergesetzes §55 EnStG bzw. §10 StromStG) zu erhalten, muss der jährliche Nachweis eines Energieaudits gemäß DIN EN 16247-1 erfolgen. Eine weitere gesetzliche Verpflichtung ergibt sich für alle Großunternehmen (GU) seit April 2015 aus dem Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G). Sollte kein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 eingeführt sein müssen die betroffenen GU - Unternehmen Energieaudits nach DIN EN 16247-1 durchführen und dann alle vier Jahre wieder erneuern.   Anders als bei der zertifizierungsfähigen international gültigen Norm zum  Energiemanagement ISO 50001, ist die DIN EN 16247-1 keine Managementsystem-Norm. Das Energieaudit nach DIN EN 16247-1 ist eher eine Bestandaufnahme des  Energieverbrauches mit detaillierter Analyse sowie konkreten Maßnahmen mit dem Ziel, die Energieeffizienz zu steigen. Sicherlich kann ein Energie-audit nach DIN EN  16247-1 eine guter Einstieg in ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 sein. Das Hauptaugenmerk eines Energieaudits nach DIN EN 16247-1 liegt dabei auf folgenden Leistungen: Analyse des Energieverbrauchs Ermittlung der Hauptverbraucher Durchführung von Messungen Einschätzen und Bewerten der Energieeinsparpotentiale Entwickeln und Festlegen von Energieeinsparmaßnahmen Bewusstseinsförderung und Schulung der Mitarbeiter Bericht und Präsentation Es gibt für Unternehmen gute Gründe, die Energieeffizienz zu verbessern, und dies nicht nur wegen einer möglichen Entlastung im Rahmen des Strom- und  Energiesteuergesetztes. Die stetig steigenden Energiepreise zwingen die  Unternehmen dazu, in energieeffiziente Anlagen und Systeme zu investieren. Und letztendlich profitiert unser Klima davon, durch konsequente Reduzierung der CO² Emissionen. Zur DIN EN 16247-1 gehören drei weitere Teile, die zusätzlich zu Teil 1 ergänzende Angaben für drei spezielle Bereiche enthalten. Die anderen Teile der EN 16247 sind:  Energieaudits - Teil 2: Gebäude; Energieaudits - Teil 3: Prozesse; Energieaudits - Teil 4: Transport; *EU – Definition: KMU Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) die weniger als 250 Personen beschäftigen und die  entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR erzielen oder deren  Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Mio. EUR beläuft.